Psychologische beratung bayern
Jeder kann im Laufe seines Lebens von einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung betroffen sein. Auch Lebenskrisen können zu erheblichen seelischen Belastungen führen. Solche Belastungen oder psychische Erkrankungen werden mithilfe der Psychotherapie behandelt. Der Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung kann ohne ärztliche Überweisung erfolgen.
Daher können Sie direkt über die Praxis oder die Terminservicestelle TSS den persönlichen Kontakt herstellen und eine sogenannte psychotherapeutischen Sprechstunde vereinbaren, in der Sie mit der Therapeutin oder dem Therapeuten den psychotherapeutischen Bedarf abklären und das weitere Vorgehen vereinbaren können.
In der psychotherapeutischen Sprechstunde klären die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut mit Ihnen insbesondere, welche psychischen Beschwerden Sie haben, wie diese einzuschätzen sind und ob Sie deshalb eine Behandlung benötigen. Nach der psychotherapeutischen Sprechstunde beziehungsweise der probatorischen Sitzung kann eine Kurzzeittherapie mit bis zu 24 Therapieeinheiten erfolgen.
Die Beantragung erfolgt in zwei Schritten für jeweils ein Kontingent von zwölf Therapieeinheiten und ist genehmigungspflichtig, aber nicht gutachterpflichtig, es sei denn, dass innerhalb der vergangenen zwei Jahre eine Therapie stattfand oder die Krankenkasse im Einzelfall ein Gutachten fordert. Sollte es bei einer sehr akuten Beschwerdelage des Patienten erforderlich sein, kann auch bereits direkt im Anschluss an die Sprechstunde eine sogenannte Akutbehandlung in Anspruch genommen werden.
Diese ist bei der Krankenkasse lediglich anzeigepflichtig. Eine genehmigungspflichtige Langzeittherapie kann nach Genehmigung durch einen Gutachter oder im Anschluss an eine Kurzzeittherapie oder Akuttherapie begonnen werden.
Psychotherapeutische Versorgung
Die niedergelassenen ärztlichen und Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Bayern bieten vier verschiedene Therapieverfahren an, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden:. Sämtliche Therapieverfahren können im Bedarfsfall nach Rücksprache mit dem Therapeuten auch per Video erbracht werden. Dies gilt nicht für die Psychotherapeutische Sprechstunde und die probatorischen Sitzungen.
Welche Therapieform für Sie die richtige ist, sollten Patienten unbedingt in der psychotherapeutischen Sprechstunde oder der probatorischen Sitzung mit ihrem Arzt oder Psychotherapeuten besprechen. Die Terminservicestelle TSS unterstützt Sie dabei, einen zeitnahen Termin bei einem Psychotherapeuten zu vereinbaren. Suchen Sie einen Termin für ein diagnostisches Erstgespräch, eine zeitnah erforderliche probatorische Sitzung oder benötigen Sie einen Termin für eine Akutbehandlung, so können Sie sich an die Terminservicestelle Psychotherapie wenden.
Die Terminservicestelle Psychotherapie unterstützt Sie auf Wunsch dabei, so schnell wie möglich einen Termin bei einem entsprechenden Psychotherapeuten zu vereinbaren. Sie benötigen keine Überweisung, um einen Termin für eine Psychotherapeutische Sprechstunde, eine Akutbehandlung oder eine zeitnah erforderliche probatorische Sitzung zu vereinbaren. Für die Terminierung einer Akutbehandlung oder einer zeitnah erforderlichen probatorischen Sitzung ist eine vorhergehende Psychotherapeutische Sprechstunde notwendig.
Nach Ihrem Anruf bietet Ihnen die Terminservicestelle innerhalb einer Woche einen Termin bei einem entsprechenden Psychotherapeuten an. Die Wartezeit zwischen Ihrem Anruf und Ihrem Termin beträgt maximal fünf Wochen, bei Terminen für eine Akutbehandlung sind es maximal zwei Wochen. Die Terminservicestelle vermittelt einen Termin bei einem Psychotherapeuten, der im jeweiligen Zeitraum freie Termine hat.
Eine Vermittlung zum Wunschtherapeuten ist nicht möglich und deshalb kommt es vor, dass mit dem vermittelten Termin auch eine weitere Anfahrt verbunden ist.
Krisendienste Bayern
Es empfiehlt sich daher, dass Sie zuerst beim Wunschtherapeuten Ihrer Wahl anfragen und versuchen, dort einen Termin zu vereinbaren, bevor Sie sich an den Terminservice wenden. Welche Psychotherapeuten in ihrer Nähe praktizieren, erfahren Sie über die bundesweite Psychotherapeutensuche. Betrachten Sie den über die Terminservicestelle vereinbarten Termin bitte als verbindlich an.
Sollten Sie einen vereinbarten Termin wieder absagen müssen, so teilen Sie dies bitte unverzüglich dem Psychotherapeuten und der Terminservicestelle direkt mit. Wenn Sie den Termin absagen, ist die Terminservicestelle nicht verpflichtet, Ihnen einen neuen Termin anzubieten. Ausnahme: Sie sagen den Termin, den Sie gerade erhalten haben, noch am gleichen Tag wieder ab.
Dann kann Ihnen die Terminservicestelle einen zweiten Termin anbieten. Seit dem April ist die psychotherapeutische Sprechstunde vor dem Beginn von probatorischen Sitzungen oder einer psychotherapeutischen Akutbehandlung für den Patienten verpflichtend. Im Rahmen der Terminservicestelle werden Termine für ein Erstgespräch - die Psychotherapeutische Sprechstunde - vermittelt.
In dieser Sprechstunde findet eine "Orientierende Diagnostische Abklärung" und, sofern erforderlich, eine "Differenzialdiagnostische Abklärung" statt. Im Anschluss an diese Sprechstunde erhalten Sie vom Psychotherapeuten eine Individuelle Patienteninformation, mit entsprechenden Empfehlungen z. Bitte beachten Sie daher, dass eine Psychotherapeutische Sprechstunde nur der Einstieg in die psychotherapeutische Versorgung darstellt und nicht mit einer Richtlinientherapie zu verwechseln ist.
Bei Bedarf unterstützt Sie unsere Koordinationsstelle Psychotherapie bei der Suche nach geeigneten Psychotherapeuten gerne.