Fortbildung psychologie nrw

Fortbildungen

Kammerangehörige finden auf dieser Seite Informationen zum Fortbildungszertifikat und zur sozialrechtlichen Fortbildungspflicht für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Veranstalter finden hier Informationen zur Akkreditierung sowie die Akkreditierungsanträge für alle Veranstaltungsarten. Die Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltungen erfolgt durch die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen.

Hier finden Sie die Fortbildungsordnung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen [PDF, KB] zum Download. Auf Antrag eines Kammermitglieds stellt die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen ein Fortbildungszertifikat aus, wenn innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren mindestens Fortbildungspunkte erreicht wurden. Der Fünfjahreszeitraum bezieht sich auf den vorausgehenden Zeitraum des im Antrag angegebenen Stichtags.

Ein Fortbildungszertifikat wird für einen Zeitraum von genau fünf Jahren ausgestellt frühester Stichtag 1. Januar bzw. Der im Antrag anzugebende Stichtag richtet sich nach Ihrer beruflichen Situation. Für die Ausstellung eines Fortbildungszertifikates werden personenbezogene Daten verarbeitet. Berufsrechtlich sind alle Psychotherpeutinnen und Psychotherapeuten, Psychologischen Psychotherapeuteninnenund Psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nach dem Heilberufsgesetz und nach der geltenden Berufsordnung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen dazu verpflichtet, sich fortzubilden, wenn sie ihren Beruf ausüben.

Eine bestimmte Punktzahl in einem bestimmten Zeitraum muss dabei nicht nachgewiesen werden. Neben der berufsrechtlichen Fortbildungsverpflichtung besteht für einige Mitglieder zusätzlich auch eine sozialrechtliche Fortbildungsverpflichtung nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch SGB V :. Erst ab diesem Datum müssen innerhalb von fünf Jahren Fortbildungspunkte erworben werden.

Fortbildungszertifikat und Fortbildungspflicht

Der Nachweis erfolgt über das Fortbildungszertifikat der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen. Ansprechpartner in allen Fragen zur sozialrechtlichen Fortbildungspflicht ist die zuständige Kassenärztliche Vereinigung. Diese erteilt Ihnen Auskunft über den für den für Sie geltenden sozialrechtlichen Fortbildungszeitraum Stichtag.

Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe KVWL : Frau Heike Eid Telefon: E-Mail: versorgungsqualitaet at kvwl. Jedoch gibt es einige Situationen, in denen eine Unterbrechung der Fortbildungsverpflichtung zustande kommt, die zur Verlängerung eines Nachweiszeitraums führt. Einen Nachweis der genehmigten Verlängerung durch die KV reichen Sie bitte in Kopie bei uns ein. Der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA hat am Oktober die Fortbildungspflicht von Fachärztinnen und Fachärzten und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im Krankenhaus neu geregelt.

Die Neufassung trat am 1. Januar in Kraft und löste die bisher geltende Regelung vom März vollständig ab. Alle fortbildungsverpflichteten Personen müssen im Abstand von fünf Jahren den Nachweis erbringen, dass sie in dem zurückliegenden Fortbildungszeitraum ihrer Fortbildungspflicht nachgekommen sind. Der Fortbildungsnachweis gilt als erbracht, wenn die fortbildungsverpflichtete Person ein Fortbildungszertifikat der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen vorlegt.

Die ärztliche Leitung hat die Einhaltung der Fortbildungsverpflichtung zu überwachen sowie die Erfüllung der Fortbildungspflicht im Rahmen der jährlichen Veröffentlichung der Qualitätsberichte zu dokumentieren. Bitte erkundigen Sie sich ggf. Nähre Informationen zur Fortbildungspflicht von Angestellten im Krankenhaus entnehmen Sie bitte den Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses G-BA zur Fortbildung im Krankenhaus vom Mai kann bei nachgewiesener Unterbrechung von mehr als drei Monaten entsprechend verlängert werden, jedoch maximal um zwei Jahre.

Hierfür ist eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitsgebers einzureichen. Aus der Bescheinigung sollte auch hervorgehen, dass man während der Unterbrechung der Tätigkeit auch nicht geringfügig berufstätig war. Sofern Sie nicht der sozialrechtlichen Fortbildungspflicht unterliegen, können Sie selbstverständlich auf freiwilliger Basis das Fortbildungszertifikat erwerben.

Den Fünfjahreszeitraum können Sie selbst festlegen.