Notfalltermin psychologe
Gesetzlich Krankenversicherte sollen in dringenden Fällen schneller einen Termin bei einem Arzt oder Psychotherapeuten erhalten. Praxen, die freie Termine bereitstellen, bekommen die Behandlung extrabudgetär bezahlt sowie einen Zuschlag. Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte erhalten 15 Euro, wenn sie für einen Patienten zeitnah einen Termin beim Facharzt oder Psychotherapeuten vermitteln.
Die Terminservicestelle der KV Hamburg
Das hat der Gesetzgeber so vorgegeben. Auf dieser Seite finden Praxen Informationen zur Bereitstellung und Buchung der Termine sowie zur Vergütung und Abrechnung. Dazu nutzen sie am besten den Terminservice, über den sie auch ihre freien Termine melden. Die Software dafür stellen die Kassenärztlichen Vereinigungen ihren Mitglieder kostenlos zur Verfügung.
Auch in diesem Fall bekommt der Arzt, der den Termin bereitstellt, die Behandlung extrabudgetär und damit in voller Höhe bezahlt sowie einen extrabudgetären Zuschlag. Die Vermittlung des Termins wird in diesem Fall nicht honoriert. Terminvermittlung durch die TSS Patientinnen und Patienten, die sich telefonisch oder online an eine Terminservicestelle wenden, benötigen eine Überweisung mit einem Dringlichkeitscode.
Ausgenommen sind Termine bei Haus- sowie Kinder- und Jugendärzten, Augenärzten und Gynäkologen sowie Termine für ein psychotherapeutisches Erstgespräch Psychotherapeutische Sprechstunde. Für die Buchung eines Therapietermins bei einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten ist eine Bescheinigung Formular PTV11 mit einem Dringlichkeitscode erforderlich.
Die Bescheinigung können Psychotherapeuten in der Psychotherapeutischen Sprechstunden ausstellen, wenn der Patient zeitnah weiterbehandelt werden soll. Den Vermittlungscode können Praxen erstellen, wenn der Patient zeitnah einen Termin benötigt. Der Hausarzt, der für einen Patienten einen Termin bei einem Facharzt vereinbart, stellt für die Behandlung eine Überweisung aus.
Ein Dringlichkeitscode ist nicht erforderlich. Diese Termine werden vermittelt Die Terminservicestellen dürfen laut Gesetz nur Termine für Untersuchungen und Behandlungen in dringenden Fällen Termin innerhalb von 35 Tagen, im Akutfall spätestens am Folgetag vermitteln. Früherkennungsuntersuchungen fallen folglich nicht darunter — mit Ausnahme von Untersuchungen im Kindesalter U-Untersuchungen.
Die Terminservicestellen vermitteln keine Wunschtermine bei einem bestimmten Arzt oder Therapeuten. Für die Terminvermittlung melden Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ihrer KV freie Termine. Eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit, Termine online zu melden, ist der Terminservice.
Wie die Terminmeldung im Detail erfolgt, erfahren Praxen bei ihrer KV. Termine einfach und bequem online melden, verwalten oder schnell buchen — Praxen können dazu den Terminservice ehemals eTerminservice nutzen, den die Kassenärztlichen Vereinigungen bereitstellen. Mehr Informationen. Infoflyer "Rund um die Uhr Termine buchen", DIN lang 50 Stück PDF, KB.
Infoposter "Rund um die Uhr Termine buchen", DIN A2 PDF, KB. Terminvermittlung durch die Terminservicestellen Extrabudgetäre Vergütung plus Zuschlag: Haus- und Fachärzte sowie Psychotherapeuten erhalten alle Untersuchungen und Behandlungen in dem Quartal bei einem Versicherten Arztgruppenfall extrabudgetär und damit in voller Höhe vergütet, wenn der Termin durch eine Terminservicestelle vermittelt wird — online, via App oder telefonisch.
Zusätzlich wird ein zeitgestaffelter, extrabudgetärer Zuschlag von , 80 oder 40 Prozent zur Versicherten-, Grund- bzw. Konsiliarpauschale gezahlt:. Dies gilt auch in der hausarztzentrierten Versorgung, sofern die Terminvermittlung nicht Gegenstand des Selektivvertrages ist. Extrabudgetäre Vergütung plus Zuschlag für Fachärztinnen und Fachärzte: Fachärzte und Psychotherapeuten, die den Termin bereitstellen, erhalten alle Untersuchungen und Behandlungen in dem Quartal bei einer Versicherten oder einem Versicherten Arztgruppenfall extrabudgetär und damit in voller Höhe vergütet.
Voraussetzung für diese Vergütung ist: der Patient erhält einen Termin spätestens am 4.
Terminservicestelle (TSS)
Kalendertag nach Feststellung der Behandlungsnotwendigkeit durch den Hausarzt oder spätestens am Kalendertag, wenn eine Terminvermittlung durch die Terminservicestellen den KVen oder eine eigenständige Terminvereinbarung durch den Patienten oder eine Bezugsperson aufgrund einer medizinischen Besonderheit des Einzelfalls nicht angemessen oder nicht zumutbar ist.
In welchen Fällen das zutrifft, entscheidet der Hausarzt. Er kann den Grund in der Patientenakte dokumentieren.